Anmeldung 

Die Ablieferung der radioaktiven Abfälle ist vom Ablieferungspflichtigen bei der Landessammelstelle schriftlich durch Annahmeformulare und Beladelisten zu beantragen. Die Annahmeformulare und Beladelisten sind für jeden Abfallbehälter vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Landessammelstelle (souad.pederzani@gns.de ) zuzusenden. Bei erstmaliger Ablieferung ist zusätzlich die Einwilligung unterschrieben zu übermitteln.

Anhand dieser Unterlagen prüft die Landessammelstelle, ob die Voraussetzungen für die Annahme der radioaktiven Abfälle vorliegen. Sofern Ergänzungen bzw. Korrekturen notwendig sind, wird dem Ablieferer dies mitgeteilt. Erst wenn keinerlei Beanstandungen mehr vorliegen, erteilt die Landessammelstelle die Zustimmung zur Anlieferung. 

Ggf. zusätzlich einzureichende Unterlagen bei der Anmeldung von umschlossenen radioaktiven Stoffen:

  • Kopie der Bescheinigung der letzten Dichtheitsprüfung
  • Strahlerzertifikat
  • Nachweis über die Eignung als radioaktive Stoffe in besonderer Form - falls zutreffend.

Radioaktive Abfälle, die diesen Annahmebedingungen nicht entsprechen, können auf Antrag bei der Landessammelstelle und mit Zustimmung der zuständigen Behörde gemäß den im Einzelfall getroffenen Regelungen angeliefert werden. Die dabei zusätzlich anfallenden Aufwendungen sind durch den Ablieferungspflichtigen zu erstatten.